Dem Kleinen Senat obliegt die Leitung des Weinsenats. Er hat die Beschlüsse des Großen Senates auszuführen, die Senatstreffen sowie andere Aktivitäten des Vereins vorzubereiten und durchzuführen und dem Großen Senat jährlich einen Geschäftsbericht zu unterbreiten. Er besteht aus zehn Mitgliedern. Eine aktuelle Liste der Mitglieder des kleinen Senats finden Sie unter Persönlichkeiten. Die Mitglieder des Kleinen Senates werden vom Großen Senat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.