Kultur rund um den Wein

Der Große Senat tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er ist insbesondere für die Entlastung, sowie für die Wahl der Mitglieder des Kleinen Senates zuständig. Desweiteren bestimmt er die Festsetzung des Jahresbeitrags und bietet Vorschlägen für die Wahl von Ehrensenatoren und Ehrenmitgliedern. Sämtliche Satzungsänderungen werden durch den Großen Senat bestimmt.

Image